Familienrecht

Haben Sie sich von Ihrem/Ihrer Ehepartner/in getrennt und können sich mit diesem nicht mehr über die Belange der gemeinsamen Kinder verständigen? Sind Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen zu regeln?

Durch unsere Spezialisierung im Familienrecht können wir Sie kompetent beraten und vertreten. Wir unterstützen Sie beispielsweise in Fragen

- des Ehegattenunterhaltes

- des Kindesunterhaltes

- des Sorgerechtes

- des Umgangsrechtes

- und im Scheidungsverfahren.

Neben dem Scheidungsrecht beraten wir auch in Kindschaftssachen, Vaterschaftsprozessen sowie in Zugewinnausgleichsverfahren.

Die hohe Qualität und Kompetenz der Beratung wird durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gewährleistet.

Bitte wenden Sie sich zum Zwecke einer Terminsvereinbarung an unser freundliches Büropersonal.

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