Aktuelles

25.05.2017

Behördenfehler ist keine höhere Gewalt

Der BGH hat entschieden: Probleme mit dem Pass berechtigen Reisende nicht zur Kündigung wegen höherer Gewalt


In seinem aktuellen Urteil vom 16.05.2017 (Az. X ZR 142/15) hat der Bundesgerichtshof entschieden: Macht eine Gemeindeverwaltung einen Fehler bei der Ausstellung des Reisepasses, ist der Reisende nicht berechtigt, seinen Reisevertrag wegen höherer Gewalt ohne Stornogebühren zu kündigen. 

Im entschiedenen Fall hatte eine Gemeindeverwaltung vergessen, die Abholung der Reisepässe zweier Personen zu quittieren. Aus diesem Grund waren die Pässe automatisiert als gestohlen gemeldet worden. Als dann die beiden Inhaber der Pässe, Mutter und Tochter, die Pässe für einen Flug in die USA verwenden wollten, tauchte das Problem auf: Eine Einreise in die USA ist mit als gestohlen gemeldeten Pässen nicht möglich. Die Familie wollte daraufhin vom Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückerstattet bekommen, da aus ihrer Sicht höhere Gewalt vorgelegen habe. 

Der BGH erteilte der Familie jetzt eine Absage: Versagt die ausstellende Behörde, kann der Reiseveranstalter nichts dafür. Höhere Gewalt im Sinne des Reisevertrages liegt damit nicht vor. Jeder Reisende muss selbst dafür sorgen, die geeigneten Reisepapiere zu haben, der Veranstalter hat hiermit nichts zu tun. 

 

Rechtsanwalt Winfried Schabio


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